Steuerberatungsgesetz

Ich bin selbständige Steuerfachwirtin gemäß § 6 (3) und § 6 (4) Steuerberatungsgesetz (StBG). Dies berechtigt mich zur Ausübung folgender Tätigkeiten:

Tätigkeiten gemäß § 6 (3) StBG:

  • Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind

 

Tätigkeiten gemäß § 6 (4) StBG

  • das Buchen laufender Geschäftsvorfälle

  • die laufende Lohnabrechnung

  • das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen