Steuerberatungsgesetz
Ich bin selbständige Steuerfachwirtin gemäß § 6 (3) und § 6 (4) Steuerberatungsgesetz (StBG). Dies berechtigt mich zur Ausübung folgender Tätigkeiten:
Tätigkeiten gemäß § 6 (3) StBG:
- Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind
Tätigkeiten gemäß § 6 (4) StBG
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle
die laufende Lohnabrechnung
das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen