Wieviel Buchführung muss sein?

Diese Frage stellen sich viele Selbständige, Kleinunternehmer aber auch Privatleute. Gerne berate ich Sie hierzu, unterstütze Sie mit meinem Fachwissen und nehme Ihnen lästige Aufgaben ab. Ich kümmere mich um:

  • Sortieren und ordnen der Belege

  • Kontieren der Belege

  • Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle

  • Debitoren und Kreditorenüberwachung

Hinweis

Tätigkeiten ausschließlich nach § 6 Nr. 3StBerG - Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bzw. nach § 6 Nr. 4 StBerG - Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und laufenden Lohnbuchhaltung. Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.